Kraftwagen bis 3,5t und Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an:
Bis 3,5t zG Kombinationsgewicht genügt FS Kl. B
Bis 4,25t zG Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
Mindestalter: 17 Jahre (bei begleitetem Fahren), sonst 18 Jahre.
Beinhaltet: FS-Klasse AM, und L.
>>>Führerscheinklassen<<<